Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verkehrssystems, der häufig zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach schweren Verkehrsverstößen oder Straftaten notwendig wird. Doch wer genau ordnet diese Untersuchung an? Ist es das Gericht oder die Führerscheinstelle? Dieser Artikel klärt auf, welche Institution die MPU anordnet und welche Rolle die beiden Akteure in diesem Prozess spielen.
Die Rolle der Führerscheinstelle
Die Hauptverantwortung für die Anordnung einer MPU liegt bei der Führerscheinstelle. Diese Behörde ist Teil der örtlichen Straßenverkehrsbehörden und verwaltet die Erteilung, den Entzug und die Überprüfung von Fahrerlaubnissen. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass nur verkehrstaugliche Personen am Straßenverkehr teilnehmen.
Gründe für die Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle:
- Alkohol- und Drogenmissbrauch: Wenn jemand mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr auffällig wird oder wiederholt unter Drogeneinfluss gefahren ist, ordnet die Führerscheinstelle eine MPU an, um die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen.
- Wiederholte Verkehrsverstöße: Bei Erreichen der maximalen Punktzahl im Fahreignungsregister (8 Punkte) oder wiederholten schwerwiegenden Verkehrsverstößen (z.B. Raser, Fahrerflucht) kann ebenfalls eine MPU angeordnet werden.
- Aggressives Verhalten oder Verkehrsdelikte: Straftaten wie illegale Straßenrennen oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr führen oft zu einer MPU-Anordnung.
- Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung: Hierzu gehören gesundheitliche Probleme oder Auffälligkeiten, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten.
Die Führerscheinstelle bewertet also, ob eine Person nach einem Verkehrsverstoß oder einer Auffälligkeit weiterhin geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, wird die MPU als Mittel eingesetzt, um diese Eignung umfassend zu überprüfen.
Die Rolle des Gerichts
Gerichte spielen im Kontext der MPU eine eher indirekte Rolle. Während Gerichte zwar über Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten urteilen, sind sie nicht die Institution, die eine MPU direkt anordnet. Ihre Rolle ist vielmehr:
- Urteile und Auflagen: Bei schweren Verkehrsdelikten kann das Gericht Auflagen erteilen, wie z.B. die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder die Abgabe eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Diese Auflagen können indirekt zu einer MPU führen.
- Information der Führerscheinstelle: Nach einem gerichtlichen Urteil informiert das Gericht die Führerscheinstelle über das Ergebnis. Die Führerscheinstelle entscheidet dann, ob eine MPU erforderlich ist, basierend auf den Informationen des Gerichts und weiteren eigenen Ermittlungen.
- Einspruchsverfahren: Falls eine Person gegen die Anordnung einer MPU Einspruch erhebt, kann der Fall vor Gericht landen. Hier entscheidet das Gericht, ob die Anordnung rechtmäßig war, aber es ordnet die MPU nicht selbst an.
Zusammenarbeit zwischen Gericht und Führerscheinstelle
Obwohl die Führerscheinstelle die MPU anordnet, basiert ihre Entscheidung oft auf den Informationen und Urteilen des Gerichts. Nach einem Verkehrsstraftatprozess kann das Gericht relevante Informationen an die Führerscheinstelle weiterleiten, die diese dann in ihre Entscheidung einfließen lässt. Diese Zusammenarbeit gewährleistet, dass die Entscheidungen zur Fahreignung fundiert und umfassend sind.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Führerscheinstelle die primäre Instanz ist, die eine MPU anordnet. Sie entscheidet über die Notwendigkeit der Untersuchung, basierend auf Verkehrsauffälligkeiten, Straftaten oder Hinweisen auf gesundheitliche Einschränkungen. Gerichte spielen eine unterstützende Rolle, indem sie relevante Informationen liefern und Urteile fällen, die die Führerscheinstelle in ihre Entscheidungen einbezieht. Die MPU bleibt somit ein zentraler Baustein zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und zur Überprüfung der Fahreignung von Verkehrsteilnehmern.
Artikel von Sascha Vierrether
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