Polizei bei der Routinekontrolle: Was sie darf und was nicht – und was sie trotzdem oft tut

Veröffentlicht am 17. Juli 2024 um 06:17
Blaulichtanlage eine Polizeiautos auf schwarzem Hintergrund

Routinekontrollen durch die Polizei sind im Straßenverkehr keine Seltenheit. Für viele Autofahrer stellen sie eine unangenehme Unterbrechung dar, doch sie sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit. Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten darüber, welche Rechte und Pflichten beide Seiten – Polizei und Autofahrer – bei solchen Kontrollen haben. In diesem Artikel klären wir, was die Polizei bei einer Routinekontrolle darf und was nicht, und beantworten die Frage, ob die Polizei jemanden einfach ohne ersichtlichen Grund auf Drogen testen darf.

 

Rechte und Pflichten der Polizei bei Routinekontrollen

Die rechtlichen Grundlagen für Polizeikontrollen im Straßenverkehr sind im Wesentlichen im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in den jeweiligen Landespolizeigesetzen geregelt.

**1. Anhalten und Überprüfen (§ 36 StVO):

Die Polizei ist berechtigt, Fahrzeuge anzuhalten und Verkehrskontrollen durchzuführen. Dies schließt die Überprüfung von Führerschein, Fahrzeugschein und Personalausweis sowie die Kontrolle des Fahrzeugs und der Ladung ein.

 

**2. Identitätsfeststellung (§ 163b StPO):

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle darf die Polizei die Identität der Insassen feststellen. Dazu dürfen die Beamten Ausweisdokumente verlangen und, wenn nötig, weitere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ergreifen.

 

**3. Durchsuchung des Fahrzeugs (§ 102 StPO):

Eine Durchsuchung des Fahrzeugs ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, etwa bei Gefahr im Verzug oder einem konkreten Verdacht auf eine Straftat. Ohne hinreichenden Verdacht ist eine Durchsuchung unzulässig.

 

**4. Alkohol- und Drogentests (§ 81a StPO):

Die Polizei darf Alkohol- und Drogentests durchführen, wenn ein begründeter Verdacht auf Alkoholisierung oder Drogenkonsum besteht. Ein solcher Verdacht kann sich aus dem Fahrverhalten, auffälligem Verhalten des Fahrers oder anderen Indizien ergeben.

 

Was die Polizei oft trotzdem tut

In der Praxis gibt es Fälle, in denen Polizeibeamte ihre Befugnisse überschreiten oder missbräuchlich ausüben. Hier einige häufige Beispiele:

 

**1. Unangemessene Durchsuchungen:

Es kommt vor, dass Polizisten Fahrzeuge durchsuchen, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegt. Dies ist rechtlich problematisch und kann gegen die Grundrechte des Fahrers verstoßen.

 

**2. Druckausübung bei Tests:

Manche Polizeibeamte üben Druck auf Fahrer aus, einen Alkohol- oder Drogentest durchzuführen, obwohl kein konkreter Verdacht besteht. Es ist wichtig zu wissen, dass solche Tests ohne Verdacht nicht erzwungen werden dürfen.

 

**3. Unverhältnismäßige Maßnahmen:

Bei Routinekontrollen kommt es vor, dass Polizisten unverhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel lange Wartezeiten oder intensive Verhöre, ohne dass ein ausreichender Grund vorliegt.

 

Drogenkontrollen ohne ersichtlichen Grund

Die Frage, ob die Polizei jemanden ohne ersichtlichen Grund auf Drogen testen darf, ist klar geregelt: Nein, darf sie nicht. Ein Drogentest ohne begründeten Verdacht ist unzulässig.

 

**1. Begründeter Verdacht (§ 81a StPO):

Ein Drogentest darf nur durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Drogenkonsum besteht. Ein solcher Verdacht kann durch sichtbare Anzeichen wie auffälliges Verhalten, gerötete Augen oder den Geruch von Cannabis begründet sein.

 

**2. Freiwilligkeit:

Wenn kein konkreter Verdacht vorliegt, kann die Polizei einen Drogentest anbieten, dieser ist dann jedoch freiwillig. Der Fahrer hat das Recht, den Test abzulehnen.

 

**3. Rechtsfolgen bei Weigerung:

Lehnt der Fahrer einen Drogentest ab und liegt kein begründeter Verdacht vor, darf die Polizei keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Liegt jedoch ein Verdacht vor, kann die Ablehnung weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen, wie die Anordnung einer Blutentnahme durch einen Richter.

 

Tipps für den Umgang mit Polizeikontrollen

 

**1. Ruhig und höflich bleiben:

Bleib ruhig und höflich, wenn Du von der Polizei angehalten wirst. Kooperationsbereitschaft kann dazu beitragen, die Kontrolle schnell und reibungslos abzuwickeln.

 

**2. Rechte kennen:

Informiere Dich über Deine Rechte und Pflichten bei Polizeikontrollen. Du bist verpflichtet, Deine Ausweisdokumente vorzuzeigen, aber Du musst nicht jede Maßnahme kommentarlos hinnehmen.

 

**3. Dokumentation:

Wenn Du das Gefühl hast, dass die Polizei ihre Befugnisse überschreitet, dokumentiere den Vorfall so gut wie möglich. Dies kann später hilfreich sein, wenn Du eine Beschwerde einreichen möchtest.

**4. Rechtsbeistand:

Im Zweifelsfall kannst Du einen Anwalt hinzuziehen. Dieser kann Dich über Deine Rechte aufklären und im Falle eines Rechtsstreits unterstützen.

 

Fazit

Routinekontrollen sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit, doch es ist wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten sowohl die Polizei als auch die Fahrer haben. Während die Polizei berechtigt ist, bestimmte Maßnahmen durchzuführen, gibt es klare Grenzen. Besonders bei Alkohol- und Drogentests ist ein begründeter Verdacht notwendig. Informiere Dich über Deine Rechte, um in einer Verkehrskontrolle selbstsicher und rechtlich abgesichert aufzutreten.

 

Artikel von Sascha Vierrether

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